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Geschrieben von Puch Joe am 01.04.2008 um 16:08:
spiegel?
da ich mich heute im Unterricht mim Freund drüber unterhalten hab, ob man an seinem mofa oder moped einen spiegel haben muss und wir beide keine ahnung haben, wollte ich euch fragen...
Muss man an seinem Mofa/Moped einen Spiegel haben?
mfg
Geschrieben von StuBBi am 01.04.2008 um 16:14:
yo..links
Geschrieben von alexvf am 01.04.2008 um 16:23:
baujahr abhängig... alte mofas und mopeds brauchen garkeinen..
es gibt sone liste mit entfall pflicht teilen wie zb spiegel, da steht dann drin ab welchem bj spiegel nötig sind usw... wenn cih die finde poste ich mal
Geschrieben von Robmator am 01.04.2008 um 16:24:
tüv hats nicht bemengelt das ich keinen habe.
jedoch hat mich mal ein polizist drauf angewiesen anschließend musste ich zur wache vorzeigen.dort habe ich genauer nachgefragt und wir haben in diesem schinken nachgeshcuat.
mofa braucht links einen,um die frage klipp und klar zu beantworten.
jetzt aber meine frage(elendiges halbwissen)bis 80ccm braucht man,soweit ich weiß,einen links.ist das so richtig,ich möchte nichts falsches behaupten.
Geschrieben von alexvf am 01.04.2008 um 16:39:
denk an die baujahre ich bin 200% sicher das es diese regelung gibt...
Geschrieben von Puch Joe am 01.04.2008 um 16:51:
schonmal danke für die vielen schnellen antworten
Geschrieben von Zuendappa am 01.04.2008 um 17:05:
ab 20 Km/h einen Spiegel ab 100 Km/h 2 Spiegel!
Geschrieben von speedguru am 01.04.2008 um 17:24:
linker Spiegel beim Mofa/Fuffi wurde irgendwann Mitte der 60er Jahre Vorschrift ...
Nachrüstung ist unbedingt vorgeschrieben, wenn keiner dran ist stellt das einen erheblichen Mangel dar, die Polizei darf das Fahrzeug dann umgehend stillegen!
Das "normalerweise keiner was sagt" heißt noch lange nicht das es ok ist, und auch die Ing. beim TÜV (eine Organisation deren eigentlicher Zweck mal die Überprüfung von Dampfkesseln war ...

) wissen nicht alles und/oder drücken, gerade bei Oldtimern, schon mal das eine oder andere Hühnerauge zu.
In der Praxis möchte ich aber, Vorschrift hin oder her, kein Fahrzeug ohne Spiegel mehr fahren, das ist doch beim heutigen Verkehrsaufkommen unmöglich geworden.
Geschrieben von Kay am 02.04.2008 um 17:49:
§ 56 Abs. 2 Nr. 1 (Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht)
ist spätestens ab dem 26. Januar 2010 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. 61Auf Kraftfahrzeuge, die vor diesem Datum erstmals in den Verkehr gekommen sind oder kommen, bleibt § 56 in der am 29. März 2005 geltenden Fassung anwendbar.
62§ 56 Abs. 2 Nr. 2 (Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht)
ist spätestens ab dem 26. Januar 2007 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden.
63Auf Kraftfahrzeuge, die vor diesem Datum erstmals in den Verkehr gekommen sind oder kommen, bleibt § 56 in der am 29. März 2005 geltenden Fassung anwendbar. 64Abweichend hiervon dürfen diese Fahrzeuge mit Weitwinkelspiegeln sowie einem Nahbereichsspiegel auf der Beifahrerseite ausgerüstet sein, die den im Anhang zu § 56 Abs. 2 Nr. 2 genannten Bestimmungen entsprechen. 65Ein Austausch der spiegelnden Flächen gegen solche, die den im Anhang zu § 56 Abs. 2 Nr. 2 genannten Bestimmungen entsprechen, ist ebenfalls zulässig.
Geschrieben von speedguru am 02.04.2008 um 17:59:
und was folgerst du daraus ? das ist doch ein Auszug aus der StvZO, oder ?
Geschrieben von Kay am 02.04.2008 um 18:17:
Ja. Darin steht, dass man Spiegel nachzurüsten hat.
Geschrieben von speedguru am 02.04.2008 um 18:47:
aber nicht im Bezug auf Mofas ...
das ist der Stiefel mit den (jetzt endlich vorgeschriebenen) Zusatzspiegeln für Verkehrsbeobachtung im Nahfeld bei LKW/Omnibus ... spart das lästige Abkratzen von zermantschten Fußgängern ...
§56StVZO regelt das für Mofas nicht speziell ... jedoch kann man aus Abs.1
| Zitat: |
| (1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. |
|
eine Pflicht für Spiegel für KFZ aller Art (außer den im Gesetz definierten Ausnahmen) ableiten. Die von mir erwähnte Nachrüstpflicht resultiert eben aus diesem Abs.1 da eben die Ausnahme für Mofas (Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25km/h) irgendwann gestrichen wurde (das genaue Datum müsste ich jetzt noch mal recherchieren) ...
§56StVZO
Geschrieben von Puch Joe am 03.04.2008 um 13:53:
also darf man jetz ohne spiegel fahrn oder nicht?
ich blick da nix mehr durch mit dem vielen text
Geschrieben von speedguru am 03.04.2008 um 15:03:
nein
Geschrieben von Skulldriver am 10.04.2008 um 20:03:
hast dich bestimmt mit m antor unterhalten oder???
Geschrieben von mofa-rabbit am 10.04.2008 um 20:14:
| Zitat: |
Original von Skulldriver
hast dich bestimmt mit m antor unterhalten oder??? |
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so ein dummschmarrer^^ sei simson schafft im 2 gang unter der fahrt nur mit gas geben männle
also spiegel braucht man! aber bis jetzt hat bei mir noch keiner was gesagt! also von der polizei^^ und ich wurde schon 2 mal angehalten mit der zd...
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