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Geschrieben von Felix am 13.05.2008 um 22:05:

  Tieferlegung + Anhängerbetrieb?????

Moin

Ich brauch bei meinem Jetta dringend neue Federn!
Wenn hinten bei mir zwei leute drinsitzen und nen wenig kram im Kofferraum is schlägt der wagen sehr schnell durch.

Da ich aber noch ne anhängerkupplung einbauen will und die auch dringend und dann relativ häufig brauche ( Anhängergewicht zwischen 600 und 1000kg) bin ich mir nicht sicher o ich tieferlegen soll oder lieber nicht

Auf jeden Fall soll der Hängearsch weg

Nun ist die Frage: Tieferlegungsfedern, Komplettfahrwerk oder original-vw neu


Nun hat mir letztens jemand der nen autohaus besitzt gesagt dass man mit tieferlegung unter Umständen keinen Hänger mehr zehen darf und das kommt nicht in frage.
Weiß da jemand was genaueres oder kann mal in sein gutachten schauen falls er tiefer fährt?


Wenns original bleibt, kann ich dann hinten einfach federn ausm jetta syncro einbauen (Höhere Achslast) Um den Anhängerbetrieb zu verbessern oder muss das eingetragen werden etc?

Gruß



Geschrieben von Kreivarna {MMO} am 14.05.2008 um 00:00:

 

wir hatten in unserem passat extra verstärkte hängerfedern hinten drinnen, war auch ganz witzig. is hald bissle höher dann hinten, aber dafür auch härter

weis nich obs das fürn jetta auch gibt



Geschrieben von Felix am 14.05.2008 um 00:57:

 

atu bietet verstärkte federn für hinten an......

evtl taugt das wja was, kosten knapp über 30 euro

werde nochmal bei vw direkt anfragen und ansonsten kauf ich evtl welche ausm zubehör (Nicht bei ATU, die unterstütz ich nicht)

trotzdem ist die hauptfrage erstmal wie das mit tiefer plus anhänger aussieht, weil ich mir schon so 60-80mm weniger bodenfreiheit vorstellen könnte



Geschrieben von Oldboy am 14.05.2008 um 16:55:

 

Da gibts eine mindesthöhe vom Kugelkopf auf die man achten muß, das genaue maß weiß ich leider nicht.
Sitzt er zu tief darf man nicht mit Kupplung fahren bzw sie wird nur zu Rangierzwecken eingetragen...läßt sich notfalls mit Keilfahrwerk usw etwas rummogeln.
Auch auf die maximale Achslast achten, die wird eveltuell beim tieferlegen etwas runtergesetzt.



Geschrieben von speedguru am 14.05.2008 um 17:40:

 

Alternativ kann, bei zu tiefer Kupplung, auch eine Bindung an einen bestimmten Anhänger (der entsprechend ausgelegt sein muss) eingetragen werden. Dieser Anhänger darf dann aber auch nur mit diesem Zugfahrzeug benutzt werden.
Eine nicht ganz billige Sondereintragung, ist aber möglich.


Grundsätzlich würde ich jedoch mit Anhänger UND Tieferlegung nicht rumfahren. Zum einen stellt schon jedes für sich eine nicht unerhebliche Belastung für das Fahrzeug dar, zum anderen sollte man ja bedenken das der Anhänger je nach Stützlast auch auf das Fahrzeug drückt. Unter bestimmten Bedingungen kann dies dann zu Problemen führen.
Speziell bei Einachsern oder Tandemhängern (wovon ich in der genannten Gewichtsklasse einfach mal ausgehe) ist die dynamische Kraft auf die Zugdeichsel doch recht hoch.
Mit einem Mehrachser mit Drehschemel könnte ich mir das schon eher vorstellen.

Die Idee mit den Federbeinen vom Syncro würde ich einfach mal mit dem TÜV durchsprechen das dies auf jeden Fall einen eintragungspflichtigen Eingriff darstellt. Nicht das du dann mit einem Umbau dastehst der zwar technisch Sinnvoll ist, jedoch nicht eintragungsfähig ist.
Vor allem wäre mir einer größeren Achslast hinten evtl. auch die erhöhung der Stützlast denkbar was ebenfalls Vorteile bringen kann (je nach Anhängertyp).



Geschrieben von Felix am 14.05.2008 um 19:55:

 

ahänger ist einachsig.......

klingt alles irgendwie nicht so ermutigend, vermutlich sind die verstärkten federn hinten die sinnvollste alternative!



Geschrieben von Kreidlerheizer {MMO} am 14.05.2008 um 20:47:

 

Es gibt eine Höhe des Kugelkopfes die nicht unterschritten werden darf, mein 406er Peugeot war auch tiefergelegt aber dezent 30mm , gab damals keine Probleme. Wichtig ist halt das du die Kombination aus Anhängerkupplung und Tieferlegung eintragen läßt. Frag doch mal beim TÜV nach, wenn man nett fragt bekommt man auch nette Auskünfte.



Geschrieben von speedguru am 14.05.2008 um 22:13:

 

Jo, 350mm über Fahrbahnhöhe bei voller Beladung (!)

ABER:
Es gibt eben die Möglichkeit einer Sonderabnahme als Kupplung für einen bestimmten Anhänger wenn der Kugelkopf abgenommen werden kann (fahren mit Kugelkopf und ohne Anhänger ist dann nicht mehr zulässig) wenn keine Teile der Anhängevorrichtung überstehen wenn der Kugelkopf abgenommen ist.

Der Anhänger muss dann eben auf die Gegebenheiten mit diesem Zugfahrzeug eingerichtet sein. Es gibt auch einen maximalen Neigungswinkel für die Zugdeichsel.


So sind auch die recht exotischen Gespanne eingetragen die man teilweise sieht (Ferrari mit Wohnwagen und solche Späße) bei denen das Zugfahrzeug bauartbedingt keine Normkonforme Montage der Anhängevorrichtung erlaubt.

Hat halt den Nachteil das man nur einen bestimmten Anhänger verwenden darf und das dieser Anhänger dann auch nicht mehr für andere Fahrzeuge geeignet sein kann.
Zudem kann ich mir vorstellen das die notwendigen Gutachten nicht ganz billig sind.



Geschrieben von Felix am 14.05.2008 um 22:27:

 

sonderabnahmen hab ich jetzt eigentlich nicht vorgesehen....

werd wenn ich in der nähe bin mal bei der dekra nachfragen wie das ist!



Geschrieben von Tomi.St am 14.05.2008 um 23:55:

 

sind die jetztigen stoßdämpfer schon recht alt? vllt liegt es an denen das du so oft durchschlägst... da gibts doch so nen wackeltest... musst mal googlen



Geschrieben von Spitfire0ne am 15.05.2008 um 00:24:

 

Also dieser Wackeltest war einsame Spitze in Halle Birthday



Geschrieben von Felix am 15.05.2008 um 22:34:

 

der wackeltest mit diesem Auto ist ein erlebnis für jedermann!


Liegt eindeutig an den federn, habe vor nichtmal 3 monaten nagelneue sachs-stoßdämpfer hinten eingebaut

er dämpft top, aber die federung ist viel zu weich


Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH