Garantie bei mp3 playern? |
//Daniel\\
Bestes Moped im Mai
  

Dabei seit: 15.03.2005
Beiträge: 1.923
Herkunft: Solingen Rock City No One Mofa/Moped: Bandit 400, Puch Maxi ebay: SG_Racing Name: Daniel
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Garantie bei mp3 playern? |
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Hallo!
Also, ich abe vor ca einem jahr bei ebay einen mp3 player ersteigert. er war neu und mit 2 jahren garantie. So, jetzt geht er nicht mehr an, und die firma will mir keine gewährleistung bieten. Hier mal meine email und die antwort:
Hallo!
Ich habe vor ca einem Jahr am 17.09.2004 einen MP3 Player unter dem Namen Ralfdab1, Kunden NR: 8034843, bei ihnen ersteigert. Nun seid ca einer Woche funktioniert das Gerät nicht mehr. Wenn man es anmachen will, dann kommt die Grafik und bleibt dabei hängen. Musik kann man nicht mehr hören. Jetzt wollte ich mal fragen wie es mit der Garantie aussieht. Kann ich meinen MP3 Player bei ihnen einschicken? Ich würde mich um eine Antwort von ihnen freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krings
und die antwort:
Hallo!
Das von Ihnen erworbene Produkt wurde mit 24 Monaten Gewährleistung angeboten. Dies bedeutet, dass die Fehlerfreiheit bei Auslieferung (Gefahrübergang) zugesichert wird. In den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang geht das Gewährleistungsrecht zu Gunsten des Verbrauchers grundsätzlich davon aus, dass der Defekt bereits bei Lieferung bestand - auch wenn dies nicht so ist. Der Verkäufer müsste den Nachweis über das Gegenteil führen.
Ab dem 7. Monat kann eine Reparatur bzw. Nachbesserung nur beansprucht werden, wenn der Defekt tatsächlich schon bei Lieferung vorhanden war. Der Nachweis obliegt nun dem Verbraucher.
Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Der Wir bitten daher um Verständnis, dass wir den vorliegenden Defekt nicht als Gewährleistungsfall anerkennen können.
Mit freundlichen Grüßen
mr!trade
so, jetz weis ich nicht, was uich machen soll. Mein Vater hat gesagt, das der Verkäufer gewähr leisten muss! Aber jetzt weis ich nicht wie ich handeln soll! Kann mir vielleicht einer helfen?
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In Gedenken an Jens' Schwester
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04.10.2005 23:54 |
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DJBassröhre {MMO}
Geile Sau
   

Dabei seit: 01.10.2003
Beiträge: 2.506
Herkunft: Hellenthal/Hescheld Mofa/Moped: CS50, RS50, Prima 5s ebay: highendtuner1986 Name: Dirk
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was is das denn für ein blödsinn??? wenn die schreiben 24 monate garantie dann haben die dafür zu sorgen das du das teil wieder ganz zurück erhälst egal ob die dat reparieren oder dir ein neues zusenden...
__________________ Gruß Dirk

>>Meine Dienstleistungen<<
Nur für dich!
Ich war auch dabei!!!
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05.10.2005 00:33 |
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wwwtuningschmiedede
Tuner *Stage2*
  

Dabei seit: 22.12.2004
Beiträge: 753
Herkunft: Helsa Kassel Mofa/Moped: HONDA PX - PXR Name: Alex
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Mehr Gewähr
Bei vielen Händlern gilt das neue Verbraucherrecht schon jetzt
Ab 1. Januar 2002 verlängert sich die Gewähr-leistungsfrist für alle Gebrauchswaren von bisher sechs Monaten auf zwei Jahre. Das wäre ein guter Grund, mit der Anschaffung teurer Geräte bis zum Jahreswechsel zu warten. Aber viele Firmen werben damit, dass sie das neue Verbraucherrecht schon jetzt gelten lassen wollen, damit es ihnen nicht das Weihnachtsgeschäft vermiest.
Darüber hat sich schon so mancher Verbraucher geärgert: Ein Gerät fällt aus - und der Blick auf die Rechnung zeigt: Seit dem Kauf sind schon mehr als sechs Monate vergangen. Der Händler ist nun nicht mehr gesetzlich zum Umtausch oder zur Reparatur verpflichtet, auf Kulanz kann man allenfalls hoffen. Eine freiwillig eingeräumte Garantie mit längerer Frist ist vielfach mit nachteiligen Bedingungen versehen. Das ändert sich ab Neujahr 2002, denn die Gewährleistungsfrist für neue Gebrauchswaren beträgt dann generell zwei Jahre. Anders lautende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind unwirksam.
Lang hats gedauert, bis am 9. November mit der Zustimmung des Bundesrates zur Novellierung des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch endlich die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wurde. In Deutschland wird damit zum ersten Mal seit 100 Jahren das Verbraucherrecht geändert.
Nicht nur für neue, sondern auch für gebrauchte Produkte muss ein Händler künftig Gewähr leisten. Die Frist beträgt ebenfalls zwei Jahre, der Händler darf sie aber in den AGB auf ein Jahr herabsetzen. Natürlichen Verschleiß und normale Abnutzung schließt die Gewährleistung natürlich weiterhin nicht ein.
Aber es ändert sich noch mehr: Versprechungen über ein Produkt im Katalog, im Prospekt oder auf der Verpackung werden jetzt Teil des Kaufvertrags. Wenn also der PC mehr Strom verbraucht als in der Werbung angegeben, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen, auch wenn das Gerät ansonsten einwandfrei funktioniert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Angaben vom Verkäufer oder vom Hersteller stammen. Deshalb sollte man künftig die Prospekte aufbewahren, in denen das gekaufte Produkt beschrieben wird. Auch auf Garantieversprechungen in Katalogen oder Faltblättchen, die über die gesetzliche Frist hinaus gehen, kann der Käufer pochen.
http://www.heise.de/ct/01/26/016/
Einfach mal ein wenig googeln!
Die Firma muss auf das Gerät Garantie gewähren, ansonsten einfach an die Wettbewerbszentrale melden, Verbraucherschutz zur Hilfe nehmen, Anwalt einschalten!
Du bist im Recht!
__________________ Klick it:
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05.10.2005 08:49 |
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Cyberfish
Radfahrer
  
Dabei seit: 20.02.2004
Beiträge: 32
Mofa/Moped: Husky WRE 125
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der händler hat leider recht...
ihr müsst zwischen garantie
und gewährleistung unterscheiden.
Garantie ist eine freiwillige leistung des händlers oder des herstellers. Hier wird in der zeit die vorher festgelegt wurde, ein defekt an dem gekauften gerät ,wenn keine selbstverschuldung vorliegt, repariert bzw. das gerät ausgetauscht.
Gerwärleistung is da was anderes. Zu einer 2 Jährigen gewährleistung ist der Händler verpflichtet. Gewährleistung bedeutet das defekte nur repariert bzw. das gerät ersetzt wird wenn der defekt schon bei dem kauf vorlag. in den ersten 6 monaten oder dem 1 jahr (da bin ichmir grade nicht so sicher) muss der Händler nachweisen das der defekt nicht beim kauf vorhanden war und er es nicht reparieren muss. in der restlichen zeit liegt der käufer in der beweispflicht was bedeutet das der käufer beweisen muss dass, das Problem schon beim kauf vorlag. Da dieser beweis recht schwer zu erbringen ist, ist es meist kein problem in dem ersten teil der gewährleistungs zeit das gerät repariert bzw. ersetzt zu bekommen. später ist es dann aber fast unmöglich....
würde es aber trotzdem weiter mit kulanz versuchen...
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05.10.2005 14:45 |
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euroslave unregistriert
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06.10.2005 17:40 |
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